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   BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03   

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https://dejure.org/2004,7082
BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03 (https://dejure.org/2004,7082)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2004 - VII R 43/03 (https://dejure.org/2004,7082)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2004 - VII R 43/03 (https://dejure.org/2004,7082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Verordnung EWG Nr. 2913/92 Art. 221 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Pos. 8306
    Tarifierung von Medaillenrohlingen

  • datenbank.nwb.de

    Einreihung von Medaillenrohlingen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zollrechtliche Tarifierung von Medaillenrohlingen als Fantasieschmuck oder Ziergegenstände; Einreihung der Medaillenrohlingen in den Kombinierte Nomenklatur (KN) als Waren aus unedlen Metallen; Suchen des entscheidenden Kriteriums für die zollrechtliche Tarifierung von ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 8306, KN 7117
    Einreihung; Fantasieschmuck; Ziergegenstand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00 --Turbon International--, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266, 1267; vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.

    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für das Harmonisierte System vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-1389 Rz. 22).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    Ein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht demnach nicht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.--, EuGHE 1982, 3415 Rdnr. 16).
  • BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02

    Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    8306 Rz. 12.1 ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteile vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234, 235; vom 9. Mai 2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508, 1509; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2002 VII B 17/02, BFH/NV 2003, 216, 217).
  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    8306 Rz. 12.1 gehört hierzu eine Reihe sehr verschiedenartiger Waren, die im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zum Ausschmücken u.a. von Wohnungen bestimmt sind (vgl. EuGH-Urteil vom 8. November 1990 Rs. C-231/89 --Gmurzynska-Bscher--, EuGHE 1990, I-4003 Rdnr. 28).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    Dieser eingeschränkte Verwendungszweck der von Anm. 9 Buchst. a zu Kap. 71 KN erfassten Gegenstände folgt auch aus der französischen ("... les petits objets servant à la parure") und insbesondere englischen ("... small objects of personal adornment") Fassung der Anm. 9 Buchst. a zu Kap. 71 KN, die zur Auslegung heranzuziehen sind, weil die Kombinierte Nomenklatur auf der Grundlage des Harmonisierten Systems erstellt wurde, dessen französischer und englischer Wortlaut allein verbindlich sind (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039 Rdnr. 15).
  • BFH, 08.01.2003 - VII R 11/02

    Ermäßigter Steuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst auch bei

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00 --Turbon International--, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266, 1267; vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Zolltarifliche Einreihung - Zubehör für

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    8306 Rz. 12.1 ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteile vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234, 235; vom 9. Mai 2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508, 1509; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2002 VII B 17/02, BFH/NV 2003, 216, 217).
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 61/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    8306 Rz. 12.1 ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteile vom 23. Juli 1998 VII R 91/97, BFH/NV 1999, 234, 235; vom 9. Mai 2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508, 1509; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2002 VII B 17/02, BFH/NV 2003, 216, 217).
  • BFH, 23.05.2000 - VII R 1/99

    Aluminiumraster; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00 --Turbon International--, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266, 1267; vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
  • BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21) und des erkennenden Senats (Senatsurteile vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309, und vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
  • FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 7111/02

    Merkmale und Eigenschaften von Waren als Kriterium für die zollrechtliche

    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309).

    Dazu gibt es Erläuterungen (Erl), die für das Harmonisierte System (HS) vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1309).

  • FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07

    Feststellung von in einem anhängigen Insolvenzverfahren angemeldeten

    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21; BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309).

    Dazu gibt es Erläuterungen, die für das Harmonisierte System vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die Kombinierte Nomenklatur von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1309).

  • FG Düsseldorf, 29.11.2006 - 4 K 6597/04

    Einreihung einer Warenzusammenstellung; Einreihung; Warenzusammenstellung;

    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309).

    Dabei stellen die Erl(HS) sowie die Erl(KN) ein wichtiges, wenn auch ein nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1309).

  • FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 5011/04
    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21; BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309).

    Dazu gibt es Erläuterungen (Erl), die für das Harmonisierte System (HS) vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1309).

  • FG Düsseldorf, 03.05.2006 - 4 K 6593/04

    Rechtswidrigkeit einer verbindlichen Zollauskunft bei Schrott aus Molybdän

    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309).

    Dazu gibt es Erläuterungen, die für das HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22; BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1309).

  • FG Köln, 23.03.2007 - 2 K 4427/05

    Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (vgl. z.B. Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21) und des BFH (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
  • FG Hamburg, 01.09.2015 - 4 K 206/14

    Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden

    Derartige unfertige Waren werden nach der AV 2 a) nicht ohne weiteres wie die fertigen Waren behandelt, sondern nur dann, wenn sie die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware aufweisen (so i. E. auch BFH, Urteil v. 11.03.2004, VII R 43/03, juris, Rn. 13, der für einen Medaillenrohling prüft, ob die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Medaille vorhanden sind; siehe auch BFH, Urt. v. 13.05 1975, VII R 39/73, juris, Rn. 8).
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